P - Konto

Achtung! 

Seit dem 01.01.2012 nur noch Pfändungsschutz über ein P-Konto.

Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kindergeld, aber auch eine gesetzliche Rente konnten bislang trotz laufender Pfändung innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang vom gepfändeten Konto abgehoben werden. 

Das geht ab 1. Januar 2012 wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr ! 

Pfändungsschutz gibt es ab 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto! 

Alles was Sie über das Pfändungsschutzkonto wissen sollten finden Sie hier:

http://www.schuldnerberatung-sh.de/index.php?id=144